Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2007 - AnwZ (B) 88/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14084
BGH, 20.03.2007 - AnwZ (B) 88/06 (https://dejure.org/2007,14084)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2007 - AnwZ (B) 88/06 (https://dejure.org/2007,14084)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2007 - AnwZ (B) 88/06 (https://dejure.org/2007,14084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und wegen Nichtunterhaltung der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 bzw. Nr. 9 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Massive strafrechtliche Verurteilungen als den ...

  • Judicialis

    BRAO § 7 Nr. 5; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 7 Nr. 5
    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Straffälligkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Auszug aus BGH, 20.03.2007 - AnwZ (B) 88/06
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muss stets das berechtigte Interesse des Bewerbers an beruflicher und sozialer Wiedereingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes und der Vermeidung einer Gefährdung der Rechtsuchenden (Senat, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91, BRAK-Mitt. 1992, 106, 107; v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; v. 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, NJW-RR 1999, 1219).

    In der Regel bedarf es eines längeren Zeitraums nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit, um zuverlässig beurteilen zu können, ob dem Antragsteller die Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein (§ 3 BRAO), wieder anvertraut werden kann (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, aaO).

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Auszug aus BGH, 20.03.2007 - AnwZ (B) 88/06
    Die zwischenzeitliche straffreie Führung des Antragstellers verliert an Bedeutung, weil er noch unter dem Druck der zur Bewährung ausgesetzten Restfreiheitsstrafen steht (vgl. Senat, Beschl. v. 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87, BRAK-Mitt. 1988, 147, 148).
  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 67/98

    Unwürdigkeit der Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltschaft nach schweren

    Auszug aus BGH, 20.03.2007 - AnwZ (B) 88/06
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muss stets das berechtigte Interesse des Bewerbers an beruflicher und sozialer Wiedereingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes und der Vermeidung einer Gefährdung der Rechtsuchenden (Senat, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91, BRAK-Mitt. 1992, 106, 107; v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; v. 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, NJW-RR 1999, 1219).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 61/91

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung des

    Auszug aus BGH, 20.03.2007 - AnwZ (B) 88/06
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muss stets das berechtigte Interesse des Bewerbers an beruflicher und sozialer Wiedereingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes und der Vermeidung einer Gefährdung der Rechtsuchenden (Senat, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91, BRAK-Mitt. 1992, 106, 107; v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; v. 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, NJW-RR 1999, 1219).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht